Allgemeine Geschäftsbedingungen der Josef Kainer GmbH 8230 Hartberg, Schildbach 110

(im Folgenden nur kurz AGB genannt):

Präambel:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse der Josef Kainer GmbH, sofern nicht schriftlich und ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Durch Abgabe einer Bestellung anerkennt der Besteller ausdrücklich die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht, auch wenn die Josef Kainer GmbH diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Diese AGB sind auf Verträge über die Herstellung sowie Lieferung und Verkauf von Produkten der Josef Kainer GmbH anzuwenden.

Diese AGB sind Bestandteil aller Angebote und Verträge für gegenwärtige und künftige Geschäftsverbindungen mit der Josef Kainer GmbH.

Alle Personen bezogene Daten werden vertraulich behandelt und entsprechen den Anforderungen des Datenschutzgesetzes.

1. Angebot, Angebotsunterlagen, Vertragsbestätigung:
1.1. Sämtliche Angebote der Josef Kainer GmbH sind freibleibend und gelten nur bei ungeteilter Bestellung. An ein Angebot der Josef Kainer GmbH ist diese zwei Wochen ab Ausstellungsdatum gebunden. Die Josef Kainer GmbH ist nicht verpflichtet, Bestellungen/Angebote eines Anbietenden anzunehmen. Werden jedoch an die Josef Kainer GmbH Angebote/Bestellungen gerichtet, so ist der Anbietende daran zwei Wochen ab Zugang des Angebots gebunden. Das letzte Angebot hebt alle voran gegangen Angebote auf.
1.2. Bestellungen erfolgen schriftlich – postalisch, per Telefax, E-Mail - oder mündlich – auch per Telefon – an die von der Josef Kainer GmbH zuletzt bekannt gegebene Adresse, Telefon- und Telefaxnummer. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Josef Kainer GmbH als geschlossen. Auftragsbestätigungen ergehen an die vom Besteller in seiner Bestellung bzw. bei einer laufenden Geschäftsbeziehung an die zuletzt bekannt gegebene Adresse.
1.3. Vertragsgegenstand sind nur die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen der Josef Kainer GmbH. Geringfügige, materialbedingte Abweichungen von der Bestellung, insbesondere von zugrunde liegenden Abbildungen oder Beschreibungen in Katalogen, Mustern, Schaustücken und Farb- oder Maserungsabweichungen werden vorbehalten. Derartige materialbedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Natürliche und witterungsbedingte Materialeigenschaften der verwendeten Materialien - wie insbesondere Wärmedehnungen, Quellen, Schwinden, Rissbildungen und der gleichen - begründen keine Gewährleistungsansprüche.
1.4. Für richtige Maß- und Bausubstanzangaben sowie die ausreichende Standsicherheit der baulichen Substanz haftet der Besteller und trägt hierfür allfällige Mehrkosten. Der Besteller ist verpflichtet, die Eignung der bestellten Ware auf seine angedachte Verwendung zu prüfen, um eine sachgemäße Verwendung der Produkte sicher zu stellen.

2. Preis:
2.1. Die Josef Kainer GmbH ist berechtigt, die zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichem Anfall und dem entstandenen Aufwand unter Vorlage der entsprechenden Belege in Rechnung zu stellen.
2.2. Alle Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Bei einer nicht fälligen Umsatzsteuer sind die ordnungsgemäßen Nachweise diesbezüglich zu erbringen. Innerhalb der europäischen Union hat der Käufer seine UID Nummer bekannt zu geben.
2.3. Alle genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und sind jedenfalls zwei Monate gültig. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwenige Kosten wie jene für Materialien, insbesondere jene für Rundholz, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so ist die Josef Kainer GmbH berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
2.4. Der Kaufpreis beinhaltet nicht die Kosten für die Zustellung bzw. Lieferung. Diese Leistungen können gesondert vereinbart werden.
2.5. Ein Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird die Josef Kainer GmbH den Besteller davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
2.6. Sofern nicht anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
2.7. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Der Kostenvoranschlag stellt ein Werk im Sinne des § 1 UrhG dar und ist urheberrechtlich geschützt. Alle Verwertungsrechte liegen bei der Josef Kainer GmbH. Jegliche Art der Verwendung, einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Urhebers zulässig. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben geistiges Eigentum der Josef Kainer GmbH. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Josef Kainer GmbH.

3. Zahlungsbedingungen:
3.1. Der Käufer verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss.
3.2. Der Kaufpreis ist binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen.
3.3. Skonti werden bei gesonderter Vereinbarung anerkannt und können von dem Kaufpreis abgezogen werden, sofern die dafür vereinbarte Zahlungsfrist eingehalten wird. Wenn der Käufer die Zahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch. Wurde eine Teilzahlung vereinbart, so verliert der Käufer seinen Skontoanspruch bei Nichtzahlung einer Teilzahlung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Zahlungen.
3.4. Bei Zahlungsverzug – selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug – des Käufers ist die Josef Kainer GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% jährlich zu verrechnen.
3.5. Der Käufer verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstituts zu ersetzen. Sofern das Mahnwesen selbst betrieben wird, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 15,- zzgl. Porto sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 8,- zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
3.6. Eine Aufrechnung gegen den Kaufpreis mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
3.7. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behält sich die Josef Kainer GmbH das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor.
3.8. Hat der Käufer bei Ablauf der gesetzten Nachfrist den geschuldeten Kaufpreis nicht erbracht, so kann die Josef Kainer GmbH durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Bereits gelieferte Waren sind in diesem Fall der Josef Kainer GmbH zurückzustellen und ist ihr für die eingetretene Wertminderung der Ware Ersatz zu leisten sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstatten, die die Josef Kainer GmbH für die Durchführung des Vertrages machen musste.

4. Lieferung:
4.1. Ist nichts anderes vereinbart ist Lieferort der Sitz der Josef Kainer GmbH. Die Josef Kainer GmbH hat dem Käufer die Waren als abholbereit zu melden.
4.2. Wurde eine Lieferung der Ware frei Haus vereinbart, so ist Lieferort und Ort des Gefahrenübergangs die vom Käufer bei Vertragsschluss angegebene Zustelladresse. Wurde Versand vereinbart, so ist Lieferort und Ort des Gefahrenübergangs der Ort der Übergabe der Ware an den Transporteur, sofern es sich um eine verkehrsübliche oder vereinbarte Versendungsart handelt.
4.3. Lieferfristen und Liefertermine der Josef Kainer GmbH ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Auftragsbestätigung oder aus einer gesonderten Mitteilung. Mangels abweichender Vereinbarungen gelten die Lieferfristen ab Erhalt der Auftragsbestätigung.
4.4. Die Lieferung ist fristgerecht, wenn die Ware bei Lieferung ab Werk zum Liefertermin bzw. zum Ende der vereinbarten Lieferfrist im Werk der Josef Kainer GmbH zur Abholung bereit gestellt wird; wenn die Ware bei Lieferung frei Haus zum Liefertermin bzw, zum Ende der vereinbarten Lieferfirst bei der vom Käufer angegebenen Zustelladresse zugestellt bzw. wenn die Ware bei Versand, zum Liefertermin bzw. zum Ende der vereinbarten Lieferfrist dem Transporteur übergeben wird.
4.5. Die Josef Kainer GmbH ist berechtigt, Teil- und Vorauslieferungen durchzuführen und darüber gesondert Rechnung zu legen.
4.6. Verzögert sich die Lieferung durch einen aus Seiten der Josef Kainer GmbH eingetretenen Umstand, wie höhere Gewalt, Arbeitskonflikte etc. und ist diese Verzögerung nicht durch zumindest grob fahrlässiges Verhalten der Josef Kainer GmbH herbeigeführt worden, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt. Derartige Verzögerungen werden dem Käufer zumindest eine Woche vor dem ursprünglichen Lieferterim angezeigt. Sollten als Folge von höherer Gewalt oder aus Gründen, die nicht in der Sphäre der Josef Kainer GmbH liegen, die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht möglich sein, so ist die Josef Kainer GmbH berechtigt, die noch offenen Lieferzusagen zu stornieren. Dies gilt auch für den Fall, dass es zu Verzug oder Nichtleistung eines Vorlieferanten kommt. Ansprüche aus solchen Verzögerungen bzw. fehlenden Leistungen bestehen für die Käufer nicht.
4.7. Kommt es zu einem Lieferverzug aus anderen als in Punkt 4.6 genannten Gründen hat der Käufer das Recht, unter Setzung einer Nachfristsetzung von zumindest vier Wochen, vom Vertrag zurückzutreten. Handelt es sich um eine teilbare Leistung, ist der Käufer nur zu einem Teilrücktritt berechtigt.
4.8. Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung der Josef Kainer GmbH verschuldet, tritt Annahmeverzug mit den gesetzlichen Konsequenzen ein. Insbesondere geht ab Annahmeverzug die Gefahr des Untergangs sowie der Verschlechterung des Kaufgegenstandes auf den Käufer über und trägt dieser auch jegliche Lagerungskosten der Waren ab drei Tagen nach Lieferzeit.
4.9. Die Josef Kainer GmbH verpackt die Ware nach eigenem Ermessen. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Spezielle Verpackungen stellt die Josef Kainer GmbH gesondert in Rechnung. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und auf Rechnung des Käufers abgeschlossen.

5. Gewährleistung:
5.1. Die Josef Kainer GmbH leistet Gewähr dafür, dass Waren in vereinbarter Qualität und Güte geliefert werden.
5.2. Allfällige Mängel sind unverzüglich nach Übernahme der Ware bzw. nach Erkennbarkeit des Mangels, schriftlich und unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels – im besten Fall durch Vorlage von Lichtbildern - zu rügen. Bei verpackter Ware gilt eine Reklamationsfrist von drei Tagen. Hingewiesen wird darauf, dass aufgrund der Eigenschaften von Holz (natürlich gewachsener Baustoff) geringfügige Abweichungen in Farbe und Maserung möglich sind und diese keinen Mangel darstellen.
5.3. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
5.4. Auch in Fällen von Mängelrügen bzw. Reklamationen ist der Käufer verpflichtet die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern. Retoursendungen von Waren bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der Josef Kainer GmbH und gehen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers.
5.5. Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
5.6. Für jegliche Teile der Ware, die von Unterlieferanten bezogen wurden, haftet die Josef Kainer GmbH nur im Rahmen der Gewährleistungsansprüche gegen diese Unterlieferanten.
5.7. Die Josef Kainer GmbH haftet nur insoweit für Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen und sofern es sich nicht um einen Personenschaden handelt. Keine Haftung übernimmt die Josef Kainer GmbH für die unsachgemäße Behandlung der gelieferten Ware sowie für Arbeiten von Dritten, die nachträglich an der gelieferten Ware durchgeführt werden.
5.8. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden besteht nur im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für die Verletzung einer Warnpflicht gem. § 1168a ABGB haftet die Josef Kainer GmbH nur insoweit, als das ihr grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden kann.

6.Eigentumsvorbehalt:
6.1. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren im Eigentum der Josef Kainer GmbH
6.2. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Josef Kainer GmbH gestattet. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren tritt der Vorbehaltskäufer seine Forderungen aus diesem Kaufvertrag schon jetzt an die Josef Kainer GmbH ab. Der Käufer verpflichtet sich, seinen Abnehmer von der Forderungsabtretung noch vor Vertragsabschluss zu informieren. Zahlungen die der Käufer von seinem Abnehmer erhält sind unverzüglich an die Josef Kainer GmbH weiterzuleiten.
6.3. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer be- oder verarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die daraus entstandene neue Sache. Bei Be- bzw. Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware erwirbt die Josef Kainer GmbH Miteigentum an der daraus entstandenen neuen Sache.
6.4. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware Dritten zu verpfänden, ins Sicherungseigentum zu übergeben oder über diese Waren in anderer Weise zu Gunsten Dritter zu verfügen. Der Besteller verpflichtet sich, den Verkäufer auf schnellstem Weg von einer zwangsweisen Pfändung oder sonstigen Zugriffen dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verständigen. Der Käufer hat bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte auf das Eigentum der Josef Kainer GmbH an der Ware hinzuweisen.

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht:
7.1. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
7.2. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Josef Kainer GmbH sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
7.3. Für Verbraucher ist der § 14 Abs 1 KSchG sinngemäß anzuwenden.


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